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   FG Sachsen-Anhalt, 26.09.2002 - 3 K 720/99   

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https://dejure.org/2002,14720
FG Sachsen-Anhalt, 26.09.2002 - 3 K 720/99 (https://dejure.org/2002,14720)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.09.2002 - 3 K 720/99 (https://dejure.org/2002,14720)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. September 2002 - 3 K 720/99 (https://dejure.org/2002,14720)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Zuordnung einer durch Erlass von Verbindlichkeiten nach Altschuldengesetz eingetretenen Vermögensmehrung im Rahmen der Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung einer durch Erlass von Verbindlichkeiten gemäß § 4 AltSchG eingetretenen Vermögensmehrung im Rahmen der Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals nach Verjährung des betreffenden Feststellungsbescheides nach § 47 KStG; Körperschaftsteuer 1994; gesonderter ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuordnung einer durch Erlass von Verbindlichkeiten gemäß § 4 AltSchG eingetretenen Vermögensmehrung im Rahmen der Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals nach Verjährung des betreffenden Feststellungsbescheides nach § 47 KStG - Körperschaftsteuer 1994 - gesonderter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 189
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.10.1998 - I R 122/97

    Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.09.2002 - 3 K 720/99
    Wenn aber eine Zuführung der Vermögenserhöhung zum EK 04 nicht mehr möglich ist, weil die vorangegangenen Gliederungsbescheide nicht geändert worden sind oder eine Änderung nicht mehr zulässig ist, so ist die Vermögensmehrung zwingend in der Gliederungsrechnung beim EK 02 zu erfassen (BFH-Urteil vom 22.10.1998 I R 122/97, BStBl II 1999 S. 101).
  • BFH, 23.10.1991 - I R 97/89

    1. Der Feststellungsbescheid nach § 47 Abs. 1 KStG 1977 ist Grundlagenbescheid

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.09.2002 - 3 K 720/99
    Angesichts des BFH-Urteils vom 23.10.1991 I R 97/89, BStBl II 1992 S. 194 hätte es auch nahegelegen, einen entsprechenden Antrag zu stellen, den das Finanzamt wohl abgelehnt hätte, wogegen der Klägerin indes Rechtsbehelfsmöglichkeiten eröffnet gewesen wären.
  • BFH, 30.01.2002 - I R 48/00

    Schuldübernahmeerklärungen durch Treuhandanstalt

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.09.2002 - 3 K 720/99
    Wenn das Finanzamt demgegenüber entgegen dem klaren Gesetzeswortlaut meint, dies könne für die Entschuldung nach dem Altschuldenhilfegesetz nicht gelten, weil es sich wegen des zeitlichen Abstandes nicht mehr um eine werterhellende Tatsache im Sinne des § 36 Abs. 3 DMBilG handele, so übersieht es dabei, dass der Gesetzgeber mit § 36 Abs. 4 DMBilG die Wertaufhellung fingiert hat (BFH-Beschluss vom 30.01.2002 I R 48/00, BFH NV 2002 S. 1132).
  • BFH, 28.04.2004 - I R 86/02

    Auswirkung rückwirkender Änderungen der DM-Eröffnungsbilanz und der Folgebilanzen

    Die Vorentscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 189 abgedruckt.
  • FG Sachsen-Anhalt, 29.07.2004 - 3 V 2261/03

    Behandlung einer Sonderrücklage nach § 17 Abs. 4 S. 3 DMBilG in der Gliederung

    Der hier zu beurteilende Sachverhalt sei mit demjenigen, der dem Urteil des Senats vom 26. September 2002 im Verfahren 3 K 720/99 (EFG 2003, 189) zugrunde liege, bereits deshalb nicht vergleichbar, weil dort über die Behandlung einer Teilentlastung nach § 4 AHG im Hinblick auf die DM-Eröffnungsbilanz und die Änderung von Steuerbescheiden nach § 50 Abs. 3 S. 2 DMBilG zu entscheiden gewesen sei.

    Das Urteil des Senats vom 26. September 2002 im Verfahren 3 K 720/99 ist bereits deshalb nicht geeignet, ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der im vorliegenden Verfahren zu beurteilenden Bescheide auszuschließen, weil der Senat einerseits dort die Anwendbarkeit des § 181 Abs. 5 S. 1 Halbs. 1 AO nicht erörtert und andererseits die Revision zugelassen hat.

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